Auswandern nach Brasilien: Eine neue Heimat unter der Sonne

Florentin Bauhaus · 18. September 2023 · 12 Min. Lesedauer
Sonnenuntergang über Rio de Janeiro mit Aussicht auf den Zuckerhut

Brasilien ist nicht nur unglaublich groß, sondern auch unglaublich vielfältig. Sei es der europäisch geprägte Süden, Mega-Metropolen, in den Kulturen aus aller Welt miteinander verschmelzen oder das zweitgrößte Oktoberfest der Welt. Brasiliens Vielfalt wird dich in den Bann ziehen und hat weitaus mehr zu bieten als traumhafte Strände und Sonnenschein!

Inhaltsverzeichnis

Was man über Brasilien wissen sollte

Mit einer Fläche von über 8,5 Millionen km² ist Brasilien das größte Land in Südamerika und nimmt fast die Hälfte des gesamten Kontinents in Anspruch.

Bis auf Chile und Ecuador teilt sich Brasilien mit jedem südamerikanischen Land eine Grenze. Bei solch gigantischen Ausmaßen ist es nicht verwunderlich, dass Brasilien sowohl kulturell als auch in Sachen Biodiversität zu den vielfältigsten Ländern der Welt gehört.

Trotz der 215 Millionen Einwohner ist das Land mit gerade einmal 25 Personen pro km² in vielen Regionen nahezu unbesiedelt.

Brasilien war schon immer ein Einwanderungsland und vor allem im 19. und 20. Jahrhundert hat es viele Deutsche in den Süden des Landes gezogen, wo sogar heute noch in einigen Orten Deutsch gesprochen wird.

Die offizielle Amtssprache ist jedoch portugiesisch, was es zum einzigen portugiesischsprachigen Land in Südamerika und dem größten in der ganzen Welt macht.

Ein Großteil der Brasilianer, nämlich knapp 89 %, praktizieren das Christentum, wobei der überwiegende Teil dem katholischen Glauben angehört.

Früher ein Agrarstaat, macht die Landwirtschaft heute nur noch 6,7 % des Bruttoinlandproduktes aus. Der Großteil der brasilianischen Wirtschaft besteht heutzutage aus Dienstleistungen und Industrie.

Steckbrief Brasilien
AmtssprachePortugiesisch
HauptstadtBrasília
Fläche8.515.770 km²
Einwohner214.500.000
Bevölkerungsdichte25 Einwohner pro km²
WährungReal (BRL)

Klima

Allein aufgrund der gigantischen Ausmaße ist das Klima in Brasilien ziemlich vielfältig.

In den meisten Teilen des Landes herrscht ein tropisches Klima, wodurch es das ganze Jahr über warm ist.

Im Süden ist das Klima subtropisch und im Laufe des Jahres kommt es zu teils starken Temperaturschwankungen.

Generell unterscheidet man in Brasilien eher zwischen Regen- und Trockenzeit als zwischen Winter und Sommer, da Regenfälle in den meisten Teilen des Landes eine größere Rolle spielen als die Temperatur.

Mit einer Auswanderung nach Brasilien wird man depressiven Wintermonaten aber definitiv entfliehen, da die Sonne selbst in den kühleren Regionen das ganze Jahr über scheint.

Klimatabelle für Brasilien (Rio de Janeiro)JanFebMärzAprMaiJuniJuliAugSeptOktNovDez
Sonnenstunden pro Tag777666675566
Max. Temperaturen in °C303029272625252525262628
Min. Temperaturen in °C232323212018181818202022
Regentage pro Monat13119965545111012
Wassertemperatur in °C252526252423222222222324

Lebenshaltungskosten

Wie in den meisten lateinamerikanischen Ländern ist das Leben in Brasilien günstiger als in Deutschland.

Eine vierköpfige Familie, die in Deutschland mit einem monatlichen Budget von 4400 € auskommt, kann in Brasilien bereits mit etwa 2200 € ihre Bedürfnisse decken. Eine alleinstehende Person, die in Deutschland monatlich mit 1600 € über die Runden kommt, benötigt in Brasilien nur 740 €.

Die Lebenshaltungskosten sind in Brasilien also rund 50 % geringer als in Deutschland. Vor allem Lebensmittel und tropische Früchte sind aufgrund des Klimas deutlich günstiger.

Der monatliche Mindestlohn liegt zurzeit bei gerade einmal 1320 R$, was etwa 246 € entspricht. Gesetzt und Realität liegen in Lateinamerika, aber häufig weit auseinander und viele Arbeitnehmer verdienen sogar weniger als den Mindestlohn.

Generell sind die Lebenshaltungskosten in den nördlichen Bundesstaaten im Schnitt am geringsten.

Im europäisch geprägten Süden sind die Lebenshaltungskosten generell höher als im Rest des Landes. Dort haben sich auch viele internationale Unternehmen wie z. B. Bosch und Volkswagen angesiedelt. Arbeit kann sich in diesen Firmen tatsächlich auch für Ausländer lohnen.

Grundsätzlich ist man in Brasilien aber definitiv besser damit bedient, sein Geld online zu verdienen und von den günstigen Preisen vor Ort zu profitieren.

Lebenshaltungskosten in Brasilienø
Mahlzeit günstiges Restaurant5,16 €
3-Gänge-Menü Restaurant 2 Personen26,29 €
Milch 1 Liter0,98 €
Brot 500 g1,38 €
Reis 1 kg1,08 €
Eier 12 Stück1,86 €
Käse 1 kg8,10 €
Hähnchen 1 kg3,81 €
Rind 1 kg7,81 €
Kartoffeln 1 kg0,99 €
Äpfel 1 kg1,62 €
Bananen 1 kg1,05 €
Wohnung 1 Schlafzimmer244,78 €
Wohnung 3 Schlafzimmer479,40 €

Aufenthaltsgenehmigung

Deutsche, Schweizer und Österreicher können sich ohne Visum für bis zu 90 Tage in Brasilien aufhalten.

Um Land und Leute besser kennenzulernen kann dieser Zeitraum natürlich ausreichen, bei einer Auswanderung kommt man aber nicht um das Thema Aufenthaltsgenehmigung herum.

Logischerweise sind die temporären Visa tendenziell leichter zu erhalten als dauerhafte, aber führen in vielen Fällen nach wenigen Jahren auch zur dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung.

Nachfolgend sind interessante Visa Optionen zum Auswandern nach Brasilien vorgestellt.

Temporäre Aufenthaltsgenehmigung

Arbeitsvisum (VITEM VI, VITEM V, VITEM XII)

Ein Arbeitsvisum kann von Wissenschaftlern, Postdoktoranden, Sprachassistenten, Hochschullehrern, hoch qualifizierten Fachleuten, bezahlten Arbeitnehmern, Sportlern und Künstlern in Anspruch genommen werden. Die Chancen sind also recht hoch, dass man zumindest in eine der Kategorien eine realistische Chance auf ein Visum hat.

Das Arbeitsvisum ist zunächst auf maximal 2 Jahre beschränkt, kann nach diesem Zeitraum aber in eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung umgewandelt werden, wenn der Arbeitgeber aus Brasilien stammt.

Künstler und Sportler müssen das Land aber spätestens nach 1 Jahr wieder verlassen.

Beantragungsablauf und benötigte Dokumente sind auf der Webseite der brasilianischen Botschaft beschrieben.

Studentenvisum (VITEM IV)

Das Studentenvisum kann von Studenten, Austauschschülern, unbezahlten Praktikanten, Doktoranden und Besuchern eines Sprachkurses beantragt werden.

Das Visum ist bis zu 1 Jahr gültig und kann danach verlängert werden.

Leider führt das Studentenvisum nicht zur dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung, stellt aber eine interessante Möglichkeit dar, Land und Sprache über einen längeren Zeitraum besser kennenzulernen.

Die benötigen Dokumente und Beantragung sind hier beschrieben.

Missionarsvisum (VITEM VII)

Das Visum für geistliche Personen ist für die meisten wahrscheinlich uninteressant, sollte der Vollständigkeit halber aber erwähnt werden.

Dieses Visum dient zur Ausübung eines religiösen Amtes und für Mitglieder einer konfessionellen Einrichtung oder Ordensgemeinschaft.

Nach 2 Jahren kann das Visum in eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung umgewandelt werden.

Digitale Nomaden Visum (VITEM XIV)

Das digitale Nomaden Visum führt zwar auch nicht zur dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung, kann aber genau wie das Studentenvisum eine gute Art sein, Brasilien besser kennenzulernen.

Nach Ausstellung ist es 1 Jahr gültig und kann um ein weiteres Jahr verlängert werden.

Voraussetzungen sind lediglich ein Arbeits- oder Dienstvertrag mit einem ausländischen Arbeitgeber, der während des gesamten Aufenthalts in Brasilien besteht und ein Einkommen von mindestens 1.500 US$ pro Monat.

Falls das eigene Gehalt geringer ausfällt, genügt auch ein Nachweis über Ersparnisse in Höhe von 18.000 US$.

Rentnervisum (VITEM XIV)

Rentner mit einer Rente in Höhe von 2.000 US$ bzw. 1867 € pro Monat qualifizieren sich für das Rentnervisum.

Zunächst ist das Visum befristet, kann aber nach 2 Jahren in eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung umgewandelt werden.

Investorenvisum für Immobilien (VITEM IX)

Eine Investition in Immobilien ist der sichere Weg zur dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung in Brasilien. Zwar erhält man zu Beginn nur ein temporäres Visum für 2 Jahre, dieses kann man aber nach 2 Jahren in eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung umwandeln oder nochmals um 2 Jahr verlängern.

Dabei ist es egal, ob die Immobilie privat genutzt wird oder nur als Investition dient.

Um sich für das Visum zu qualifizieren, müssen mindestens 1.000.000 R$, also etwa 184.000 €, in eine städtische Immobilie investiert werden, die sich entweder im Bau befindet oder bereits gebaut ist. Die Summe kann in einer Immobilie angelegt oder über mehrere Objekte verteilt werden.

Im Norden und Nordosten ist die Investitionssumme auf 700.000 R$, also ca. 129.000 €, reduziert.

Dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung

Investorenvisum für Unternehmer (VITEM IX)

Unternehmer, die in Brasilien aktiv werden möchten und einen Mindestbetrag von 500.000 R$ (ca. 93.000 €) investieren, können eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten.

Im Gegensatz zum doppelt so teuren Immobilien Investment, führt das Investorenvisum für Unternehmer sofort zur dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung.

Wenn das Geld in die Forschung, Technologie, innovative Produkte oder in die Schaffung von 10 neuen Arbeitsplätzen investiert wird, sinkt die Mindestinvestitionssumme sogar auf 150.000 R$.

Mit der richtigen Idee ist das Auswandern nach Brasilien über ein Investorenvisum, also für lediglich 28.000 € möglich!

Familienzusammenführung (VITEM VI)

Bei der Familienzusammenführung bekommen die beantragenden Familienmitglieder, das gleiche Recht im Land zu bleiben wie ihr Partner oder Kind.

Die Aufenthaltsgenehmigung über Familienzusammenführung ist also je nachdem welches Aufenthaltsrecht das Familienmitglied besitzt, temporär oder dauerhaft.

Theoretisch reicht es also aus, ein Kind in Brasilien zur Welt zu bringen, um eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten, da dieses durch das Geburtsortprinzip automatisch die brasilianische Staatsbürgerschaft erhält.

Ehepartner und eingetragene Lebenspartner qualifizieren sich auch für die Familienzusammenführung.

Wenn das Familienmitglied, über das der Antragsteller die Aufenthaltsgenehmigung beantragt, nur ein temporäres Visum in Brasilien besitzt, erhält der Antragsteller ebenfalls nur eine vorübergehende Aufenthaltsgenehmigung. Normalerweise kann diese jedoch nach 2 Jahren in eine dauerhafte umgewandelt werden.

Staatsbürgerschaft

Staatsbürgerschaft Brasilien Übersicht
  • Geburtsortsprinzip Ja
  • Doppelte Staatsbürgerschaft Ja
  • Mehrfache Staatsbürgerschaft Ja
  • Einbürgerung nach 1 - 4 Jahre
  • Visafreie Länder 168
Karte mit der Reisefreiheit eines brasilianischen Passes
Reisefreiheit eines brasilianischen Passes

Wer nach Brasilien auswandert, spielt sicherlich mit dem Gedanken, eines Tages die brasilianische Staatsbürgerschaft anzunehmen.

Erstaunlicherweise gehört der brasilianische Pass zu den besten der Welt und ermöglicht die visafreie Einreise in 168 Länder!

Zwar erlaubt Brasilien die doppelte und sogar mehrfache Staatsangehörigkeit, aber nur unter der Bedingung, dass diese bereits bei Geburt oder durch Abstammung erworben wurde.

Um die deutsche Staatsbürgerschaft nicht zu verlieren, muss vor der Einbürgerung in Brasilien beim Bundesverwaltungsamt eine Beibehaltungsgenehmigung beantragt werden.

Nimmt man die brasilianische Staatsbürgerschaft ohne Beibehaltungsgenehmigung an, verliert man automatisch die Deutsche!

Einbürgerung durch längeren Aufenthalt

Bereits nach 4 Jahren ununterbrochenem Aufenthalt in Brasilien, kann man die brasilianische Staatsbürgerschaft beantragen. Dabei zählt aber nur die Zeit, die man mit dauerhafter Aufenthaltsgenehmigung im Land verbracht hat.

Reisen ins Ausland sind in dieser Zeit natürlich weiterhin möglich, dürfen aber insgesamt 12 Monate nicht überschreiten.

Einbürgerung durch Heirat

Ehepartner von brasilianischen Staatsbürgern können die Staatsbürgerschaft bereits nach 1 Jahr in Brasilien beantragen.

Weltweit gibt es kaum eine andere Möglichkeit so schnell an eine neue Staatsbürgerschaft zu gelangen, wenn man von gekauften Pässen aus der Karibik absieht.

Einbürgerung durch brasilianisches Kind

Wie in den meisten südamerikanischen Ländern gilt auch in Brasilien das sogenannte “ius soli” Prinzip, was wörtlich übersetzt “Recht des Boden” bedeutet.

Wird ein Kind in Brasilien geboren, erhält es ganz automatisch die brasilianische Staatsbürgerschaft.

Aufgrund einer Besonderheit ist Brasilien äußerst beliebt bei Müttern, die Geburtstourismus betreiben, denn als Elternteil eines in Brasilien geborenen Kindes, erhält man nicht nur eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung, sondern kann auch nach 1 Jahr die brasilianische Staatsbürgerschaft annehmen.

Für Männer besteht sogar theoretisch die Möglichkeit, einfach die Vaterschaft an einem vaterlosen Kind anzuerkennen und so selbst Brasilianer zu werden.

Einbürgerung durch Herkunftsland

Staatsbürger aus portugiesischsprachigen Ländern profitieren auch von einer auf 1 Jahr verkürzten Einbürgerungsfrist.

Steuern

Steuerübersicht für Brasilien
  • Einkommensteuer 27,5 %
  • Kapitalertragssteuer 22,5 %
  • Körperschaftssteuer 34 %
  • Grundsteuer Ja
  • Erbschaftssteuer Ja
  • Vermögenssteuer Nein
  • Steuerwohnsitz 183 Tage
  • Territorialbesteuerung Nein

Einkommensteuer

Mit einem Einkommensteuersatz von bis zu 27,5 % ist das Auswandern nach Brasilien steuerlich nicht sonderlich attraktiv.

Wer durch eine Auswanderung seine Steuerlast senken möchte, ist mit den beiden Nachbarländern Paraguay und Uruguay deutlich besser beraten.

Der monatliche Einkommensteuerfreibetrag liegt bei 1903,98 R$, was in etwa 355 € entspricht.

Monatliche Einkünfte über 4666,68 R$, werden bereits mit dem Spitzensteuersatz von 27,5 % besteuert.

EinkommenSteuersatz
0 - 1.903,98 R$Freibetrag
1.903,99 - 2.826,65 R$7,5 %
2.826,66 - 3.751,05 R$15,0 %
3.751,06 - 4.664,68 R$22,5 %
4.668,68 - ∞ R$27,5 %

Kapitalertragssteuer

In der Regel beträgt die Kapitalertragssteuer 15 %.

Übersteigen die jährlichen Kapitalerträge jedoch 5 Millionen R$ fallen bereits 17,5 % an. Bei Kapitalerträgen von über 30 Millionen R$ werden sogar 22,5 % fällig.

Personen ohne Wohnsitz in Brasilien müssen nur Kapitalertragssteuer auf Vermögenswerte zahlen, die sich in Brasilien befinden.

Körperschaftssteuer

In Brasilien beträgt die Körperschaftssteuer 15 %. Ab einem Gewinn von über 240.000 R$ bzw. 44.785 €, wird der Gewinn mit einem Aufschlag von weiteren 10 % besteuert.

Für alle juristischen Personen fallen zusätzlich Sozialabgaben in Höhe von 9 % an, wodurch der Steuersatz für Unternehmen effektiv auf bis zu 34 % steigen kann.

Grundsteuer

Die genaue Höhe der Grundsteuer (Imposto Predial e Territorial Urbano) variiert je nach Gemeinde und wird jährlich auf den Marktwert der Immobilie erhoben.

Beispielsweise gilt in São Paulo für Wohnimmobilien ein Basissatz von 1 % und 1,5 % für Gewerbeimmobilien. Je nach Immobilienwert kann die Grundsteuerrate aber höher oder niedriger ausfallen.

Beim Verkauf bzw. der Übertragung einer Immobilie fällt ebenfalls eine Steuer (Imposto de Transmissão de Bens Imóveis Inter Vivos) an, die aber auch je nach Gemeinde unterschiedlich hoch ausfällt und bis zu 3 % beträgt.

Erbschaftssteuer

Spenden, Geschenke und Erbschaften unterliegen in Brasilien der Erbschafts- und Schenkungssteuer (Imposto sobre Transmissão Causa Mortis e Doações).

Die genaue Höhe der Erbschaftssteuer variiert je nach Bundesstaat und beträgt in der Regel nicht mehr als 8 %.

Vermögenssteuer

Brasilien hat keine Vermögenssteuer.

Umsatzsteuer

Obwohl eigentlich den Umsatzsteuersätzen der Föderalregierung gefolgt werden soll, unterscheiden sich die genauen Umsatzsteuersätze je nach Bundesstaat.

In der Regel reicht die Umsatzsteuer von 17 bis 20 %.

Beispielsweise gilt in São Paulo der Grundumsatzsteuersatz von 18 %, der je nach Produktkategorie auf bis zu 25 % steigen oder 12 % fallen kann.

Doppelbesteuerungsabkommen

Brasilien hat Doppelbesteuerungsabkommen mit Österreich und der Schweiz.

Die deutsche Regierung hat das Doppelbesteuerungsabkommen mit Brasilien gekündigt. Deutsche Staatsbürger sollten sich das Auswandern nach Brasilien, also je nach steuerlicher Situation gut überlegen.

Immobilien

Wie bereits erwähnt zählt, Brasilien zu den Ländern, in denen man allein durch den Erwerb von Immobilien ein Aufenthaltsrecht erhalten kann. Der Kauf von Immobilien ist also auch für Ausländer ohne Aufenthaltsgenehmigung möglich.

Dabei gibt es weder Begrenzungen auf den Immobilienwert noch auf die Menge an Immobilien, die man erwirbt.

Für Ausländer ohne dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung gibt es allerdings Einschränkungen beim Kauf von Immobilien an internationalen Grenzen und im ländlichen Bereich.

Grundstücke und Häuser sind im Schnitt zwar deutlich günstiger als in Deutschland, die richtigen Schnäppchen findet man aber nicht im Internet, sondern direkt vor Ort.

Eine beliebte Immobilienwebseite in Brasilien ist Mercado Livre.

Homeschooling & Heimunterricht

Der oberste Gerichtshof Brasiliens erachtet das Homeschooling für legal, eine landesweite Legalisierung steht aber noch aus.

In manchen Bundesstaaten wurde die Legalisierung bereits durchgeführt und schätzungsweise 35.000 Kinder werden bereits zu Hause unterrichtet.

Die genauen Voraussetzungen zum Homeschooling variieren je nach Bundesstaat.

In Paraná müssen Eltern beispielsweise dem Bildungssekretariat ein pädagogisches Projekt vorlegen, welches soziale Aktivitäten beinhaltet. Eltern, die wegen häuslicher Gewalt vorbestraft sind, dürfen ihre Kinder nicht homeschoolen.

Bei einer Legalisierung in ganz Brasilien werden die Regelungen wahrscheinlich ähnlich ausfallen. Generell gilt seit 2013 eine Schulpflicht von 4ten bis zum 17ten Lebensjahr.

In den nächsten Jahren wird sich wahrscheinlich viel im Bereich Homeschooling ändern. Die Chancen sind also recht hoch, dass sich Brasilien in Zukunft zu einer homeschoolingfreundlichen Nation entwickelt.

Vor- & Nachteile beim Auswandern nach Brasilien

Vorteile

Nachteile